
Kurz gesagt: Die tägliche Lenkzeit beträgt normalerweise höchstens 9 Stunden (kann zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden), höchstens 56 Stunden pro Woche und höchstens 90 Stunden in zwei Wochen. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen. Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden, die wöchentliche Ruhezeit mindestens 45 Stunden. Die Regeln gelten für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse über 3,5 Tonnen - einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger - und seit dem 1. Juli 2026 auch für Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im internationalen Verkehr. In Norwegen sind Transporter ab dem 1. April 2027 zudem im Inlandsverkehr erfasst.
Das sind die Hauptregeln der EU-Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten (EU 561/2006), die in der gesamten EU und im EWR gilt. Einzelheiten und Sonderfälle finden Sie bei den nationalen Behörden - aber wenn Sie die Zahlen oben kennen, wissen Sie, was an den allermeisten Tagen gilt.
Die 45-Minuten-Regel klingt einfach, hat aber zwei Fallen.
Die erste: Die Pause muss spätestens dann eingelegt werden, wenn Sie 4,5 Stunden gefahren sind - nicht "ungefähr dann". Der Tachograph zählt die Minuten, und der Kontrolleur liest sie aus.
Die zweite: Wenn Sie die Pause aufteilen, müssen die Teile in der richtigen Reihenfolge kommen - zuerst mindestens 15 Minuten, dann mindestens 30. Nehmen Sie zuerst 30 und danach 15, gilt das nicht als vollständige Pause. Und die Pause ist Ruhe: Entladen, Beladen und Papierkram während der Pause setzen sie nicht zurück - das ist andere Arbeit.
Die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden muss innerhalb von 24 Stunden nach der vorherigen Ruhezeit genommen werden. Die Flexibilität liegt in zwei Möglichkeiten: sie auf 9 Stunden reduzieren (höchstens dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten) oder sie in zwei Blöcke von mindestens 3 + mindestens 9 Stunden aufteilen. Beachten Sie, dass eine aufgeteilte tägliche Ruhezeit insgesamt mindestens 12 Stunden betragen muss - durch das Aufteilen "sparen" Sie also keine Zeit, Sie gewinnen Flexibilität.
Die wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden muss spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorherigen wöchentlichen Ruhezeit angetreten werden. Jede zweite Woche kann die wöchentliche Ruhezeit reduziert werden, aber nie auf weniger als 24 Stunden. Die Reduzierung muss ausgeglichen werden: Die fehlenden Stunden werden am Stück genommen, im Anschluss an eine andere Ruhezeit von mindestens neun Stunden, und spätestens vor Ende der dritten Woche nach der Woche mit der reduzierten Ruhezeit. Beachten Sie außerdem: Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden darf nicht im Fahrerhaus verbracht werden. Reduzierte wöchentliche Ruhezeiten und tägliche Ruhezeiten dürfen im Fahrzeug verbracht werden, wenn es über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und abgestellt ist.
Die Hauptregel: Güterbeförderung mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren zulässige Höchstmasse - einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger - 3,5 Tonnen übersteigt, sowie Personenbeförderung mit Bussen. Ein 3-Tonnen-Transporter mit Anhänger kann also erfasst sein, auch wenn das Fahrzeug allein unter der Grenze liegt.
Seit dem 1. Juli 2026 sind auch Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im internationalen Verkehr und in der Kabotage erfasst, und in Norwegen gelten die Anforderungen ab dem 1. April 2027 auch für solche Transporter im Inlandsverkehr. Wenn Sie im Transportersegment tätig sind, finden Sie bei uns einen eigenen Überblick über die neuen Regeln und Ausnahmen.
Es gibt Ausnahmen - unter anderem für bestimmte Formen des Werkverkehrs und für Fahrten in kleinen Radien. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Fahrten erfasst sind, klären Sie das mit den nationalen Behörden, bevor Sie Pläne auf eine Ausnahme stützen.
Bei einer Straßenkontrolle muss der Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten für den laufenden Tag und die vorangegangenen 56 Tage nachweisen können - eine Ausweitung gegenüber den früheren 28 Tagen. In der Praxis geschieht das über die Tachographendaten und die Fahrerkarte.
Verstöße können Sanktionen gegen Fahrer und Unternehmen nach sich ziehen. Auf Dauer können wiederholte oder schwere Verstöße auch die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmens beeinflussen, die eine der Voraussetzungen für die Genehmigung für den Güterkraftverkehr ist. Ein ordentlicher Betrieb und saubere Dokumentation sind also nicht nur gutes Geschäft - sie sind Teil der Grundlage für das Recht, überhaupt tätig zu sein.
Hier ist der Punkt, den viele übersehen: Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten entstehen selten im Lkw. Sie entstehen schon in der Disposition - wenn eine Tour mit Zeitfenstern geplant wird, die nur aufgehen, wenn die Pause "ein bisschen verschoben" wird.
Ein Disponent, der die Restlenkzeit der Fahrer sieht, während die Tour geplant wird, plant anders als einer, der sie erst hinterher sieht. Dann ist die Ruhezeit keine Überraschung um 14 Uhr, sondern eine Vorgabe für die Disposition um 7 Uhr. Genau hier macht ein TMS mit Fahrer-App in der Praxis den Unterschied: Die Lenkzeit wird dort sichtbar, wo die Entscheidungen fallen - auf dem Bildschirm der Disposition, nicht im Rückspiegel.
Höchstens 4,5 Stunden. Danach ist eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen, wahlweise aufgeteilt in zuerst 15 und dann 30 Minuten innerhalb des Lenkzeitraums.
Die tägliche Lenkzeit beträgt normalerweise höchstens 9 Stunden. Bis zu zweimal pro Woche kann sie auf 10 Stunden verlängert werden.
Nein. Eine Pause ist Ruhe. Entladen, Beladen, Papierkram und andere Aufgaben werden als "andere Arbeiten" erfasst und setzen die Pausenpflicht nicht zurück.
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden darf nicht im Fahrerhaus verbracht werden. Reduzierte wöchentliche Ruhezeiten und tägliche Ruhezeiten dürfen im Fahrzeug verbracht werden, wenn es über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und steht.
Ja, teilweise bereits: Seit dem 1. Juli 2026 gelten die Regeln für Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im internationalen Verkehr und in der Kabotage. In Norwegen sind solche Transporter ab dem 1. April 2027 auch im Inlandsverkehr erfasst. Denken Sie auch daran, dass ein leichteres Fahrzeug mit Anhänger erfasst sein kann, wenn die zulässige Höchstmasse der Kombination 3,5 Tonnen übersteigt.
Bei einer Straßenkontrolle muss der Fahrer Daten für den laufenden Tag plus die letzten 56 Tage vorweisen können. Bei einer Kontrolle im Unternehmen können die Behörden gespeicherte Daten über längere Zeiträume durchgehen.
Dieser Artikel beruht auf den Regeln, wie die norwegischen Behörden sie mit Stand August 2026 beschreiben. Die Hauptregeln ergeben sich aus der EU-Verordnung 561/2006 und sind in der gesamten EU und im EWR gleich; die genauen Regeln, die dort gelten, wo Sie fahren, erfahren Sie bei den nationalen Behörden. Die norwegischen Quellen:
Die Regeln können sich ändern. Bei Widersprüchen zwischen diesem Artikel und den Informationen der Behörden haben die Informationen der Behörden Vorrang.
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